Mobile Heilpädagogische Praxis

Sybille Haefke

Mobile Heilpädagogische Praxis

Sybille Haefke

Liebe Eltern und Fachkräfte in Kindertagesstätten,

Sie interessieren sich für heilpädagogische Förderung oder haben diese für Ihr Kind bewilligt bekommen? Hier können Sie sich über Angebote zur Entwicklungsförderung Ihres Kindes informieren. 


Herzlich willkommen.

Sybille Haefke

Heilpädagogische Frühförderung

Die heilpädagogische Frühförderung ist ein Angebot zur

Entwicklungsförderung für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren.


Das gemeinsame Spiel ist die Grundlage für die Förderung und für die Entwicklung einer Beziehung zu Ihrem Kind. In einem anregungsreichen Umfeld mit motivierenden Spiel- und Lernmöglichkeiten kann Ihr Kind dann seine Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln. 

Dazu gehören:

  • Diagnostik und Förderplan
  • Heilpädagogische Entwicklungsförderung des Kindes
  • Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren Fachdisziplinen 

    (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik)

Das Ziel dieser Heilpädagogischen Leistung ist die volle und wirksame Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.

Finanzierung

Als Eltern oder Sorgeberechtigte stellen Sie zunächst einen formlosen Antrag für Heilpädagogische Leistungen nach § 79 SGB IX beim Kreis Rendsburg-Eckernförde, Pädagogische Dienste, Teilhabe junge Menschen. Dort erfolgt mit Ihnen gemeinsam eine umfassende Bedarfsermittlung. 

Postanschrift: 

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Pädagogische Dienste

Postfach 905

24758 Rendsburg


Benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Ich helfe Ihnen gerne.

Einzelintegration in Kindertagesstätten

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Entwicklungsförderung für Kinder im Alter 

von 3 Jahren bis zur Einschulung

Dieses Angebot unterstützt Ihr Kind sowie die pädagogischen Fachkräfte in der Kita ihres Wohnortes. Dabei wird Ihrem Kind geholfen sich selbst aber auch seine Rolle innerhalb der Kita-Gruppe zu finden. Es wird die Schaffung eines anregungsreichen Umfeldes mit entwicklungs-fördernden Spiel- und Lernmöglichkeiten unterstützt. So kann ihr Kind seine Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln. Ziel ist die volle und wirksame Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am gesellschaft-lichen Leben. Die Heilpädagogische Praxis arbeitet mobil. Ihr Kind kann in seinem Lebensumfeld gemeinsam mit den Kindern aus der Nachbarschaft in der Kita vor Ort spielen und lernen. Hier werden die pädagogischen Fachkräfte der Kita durch die Heilpädagogin aktiv unterstützt. So wird der Sozialraum Kita gemeinsam gestaltet. Dazu gehören:


  • Diagnostik und Förderplan
  • Heilpädagogische Entwicklungsförderung des Kindes
  • Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren Fachdisziplinen (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik)


Finanzierung

Finanziert wird dieses Angebot über den Kreis RD-ECK sowie den Träger der Kita. Auf Antrag der Eltern und der von ihnen gewählten Kinder-tagesstätte gewährt der Kreis RD-ECK dem Kind Entwicklungsförderung in Form einer Einzelintegrationsmaßnahme in der Kita. Eltern und Kita suchen für die fachliche Begleitung der Maßnahme einen Anbieter für Heilpäda-gogische Hilfen. Dieser schließt für den jeweiligen Bewilligungszeitraum eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Kita-Träger ab. Für die Familien ist dieses Angebot kostenlos. 


Benötigen Sie Unterstützung bei der Orga-nisation dieser Maßnahme? 

Ich helfe Ihnen gerne.

Heilpädagogische Leistungen für Schulkinder

Entwicklungsförderung für Schul-kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit


Das Angebot dieser pädagogischen Leistung richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit,

  • „die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbe-dingten Barrieren an der gleichbe-rechtigten Teilhabe an der Gesell-schaft mit hoher Wahrscheinlich-keit länger als sechs Monate hindern können“ (§2 Abs. 1 SGB IX)
  • und an deren Eltern oder Sorge-berechtigte. Bei Bedarf im Rahmen der interdisziplinären Zusammen-arbeit auch an des pädagogische Fachpersonal im jeweiligen sozialen Bezugssystem (Elternhaus, Pflegefamilie, Schule).
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Diesem Unterstützungsangebot liegt eine ganzheitliche, ressourcen-orientierte und heilpädagogische Sichtweise zu Grunde. Dazu gehören:

  • Diagnostik und Förderplan
  • Pädagogische Entwicklungs-förderung des Kindes bzw. des Jugendlichen vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten
  • Zusammenarbeit mit der Schule aus ganzheitlicher Sicht

Finanzierung

Finanziert wird diese Leistung über den Kreis Rendsburg-Eckernförde, Pädagogische Dienste, Teilhabe junge Menschen. Dort erfolgt mit Ihnen gemeinsam eine umfassende Bedarfsermittlung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? 

Ich berate Sie gerne.

Angebote für Eltern und pädagogische Fachkräfte

Zur Maßnahme bezogenen Begleitung der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte bietet die Heilpädagogische Praxis Unterstüt-zungsangebote zu ausgewählten Themen der kindlichen Entwicklung sowie zur Organi-sationsentwicklung von Kindertagesstätten an, z.B.:


  • Der Entwicklungsstand des Kindes.

Beobachtung und Dokumentation

  • 1. – 3. Lebensjahr (U3)
  • 3. – 6. Lebensjahr


  • Das Spiel des Kindes - ein Kinderspiel? 

Zur Bedeutung des Spiels von der Geburt bis

zum Schuleintritt


  • Vom Kindergartenkind zum Schulkind. 

Welche Kompetenzen erleichtern den

Kindern den Übergang zur Schule?


  • Kinder fordern uns heraus. 

Grenzen setzen - Grenzen einhalten. 

Aber wie?  


  • Das Elterngespräch. 

Bildungsprozesse gemeinsam gestalten.

Der Austausch zwischen Kita-Fachkräften

und Müttern und Vätern


  • Fallbesprechungen - Gemeinsam nach

pädagogischen Möglichkeiten suchen.


  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

in der Kindertagesstätte - Überarbeitung der

Konzeption

Auf dem Weg zur Inklusion

Was ist Inklusion?

Inklusion bedeutet:

Alle gehören dazu und niemand wird z.B. auf Grund seiner Behinderung oder seiner Herkunft ausgegrenzt. 

  • Inklusion heißt, dass alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben. 
  • Eine inklusive Pädagogik bezieht die Sichtweisen aller Beteiligter mit ein und geht von den jeweiligen Handlungsmöglichkeiten des Einzelnen aus. 
  • Inklusion vermeidet Aussonderung und Ausgrenzung, entdeckt Ressourcen, baut Barrieren ab und unterstützt Vielfalt. 


Deutschland hat im März 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, in nationale Gesetzgebung umgesetzt und strebt seitdem ein inklusives Bildungssystem an. Um den Rechtsanspruch von Kindern mit Unterstützungsbedarf auf wohnortnahes Leben und Lernen umzusetzen, unterstützt die Mobile Heilpädagogische Praxis gemeinsames Spielen und Lernen am Wohnort der Familien. Wir gestalten Sozialräume miteinander.

Inklusion setzt einen gesamtgesellschaftlichen Konsens voraus.

Für die Gestaltung  benötigen wir politische Unterstützung:

Die erfolgreiche Umsetzung ist an personelle, materielle und finanzielle Ressourcen gebunden.

„Das Leben hat Platz für alle“

Aus Brigitte Werner (2011): Denny, Klara und das Haus Nr. 5. Stuttgart: Verlag Freies Geistesleben

Was ist Heilpädagogik?

Heilpädagogik ist eine wissenschaftliche Fachrichtung der Pädagogik die sich um Kinder, Jugendliche und Erwachsene bemüht, die ihre Entwicklung unter erschwerten Bedingungen gestalten. Das können z.B. Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Störungen im Sozial-verhalten sein. Heilpädagogik geht davon aus, dass jeder Mensch in seinem individuellen Tempo lernt. Sie hilft dem Menschen seine persönlichen Kompetenzen zu erweitern, seine Ressourcen zu nutzen und seine Bedeutung in der Gemeinschaft zu finden. Heilpädagogische Fachkräfte beraten und betreuen darüber hinaus die dazugehörigen sozialen Systeme (z.B. Elternhaus, Kita, Schule, berufliche Arbeitsfelder).

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